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Förderung durch das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat am 01.04.2000 in Kraft und regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber). Klicken Sie hier für den
Gesetzeswortlaut und beachten Sie dort §11 EEG ("Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie"). Für die Netzeinspeisung von Strom zahlt Ihnen das zuständige EVU eine Einspeisevergütung in Cent pro Kilowattstunde und das für 20 Jahre garantiert.


  Neue Fördersätze für Anlagen bis zu 30 kWp ab 01.07.2010

  Sie erhalten 34,05 cent/kWh für 20 Jahre.
  Bis zu 30% Eigenverbrauch gibt es 17,67 cent/kWh plus Stromkostenesparnis.

  Ab dem 01.10.2010 erhalten Sie 33,03 cent/kWh für 20 Jahre.
  Bis zu 30% Eigenverbrauch gibt es 16,65 cent/kWh plus Stromkostenersparnis.
 

Beispiel:
Eine Dachfläche von rund 40 m², dass entspricht ca. 5 kW Spitzenleistung, erwirtschaftet bei Südausrichtung pro Jahr ca. 1.500,- € Einspeisevergütung und das für 20 Jahre vertraglich garantiert. Durch das kfw Förderprogramm erhalten Sie eine einfache Finanzierung der Anlageninvestition und die Rückzahlung wird durch die Einspeisevergütung gewährleistet. Dadurch trägt sich eine Anlage von selbst auch ohne Eigenkapital.


Seit dem 01.01.2009:
Strom kann selber genutzt werden
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