Einspeisevergütung 2019

Einspeisevergütung 2019

Einspeisevergütung 2019

Einspeisevergütung 2019

Die Einspeisevergütung 2019 ist weiterhin eine sehr lukrative Förderung nach dem EEG um Photovoltaikanlagen für Betreiber noch rentabler zu machen.

Photovoltaikanlagen müssen bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Anhand der Anzahl und der Leistung aller PV-Anlagen die in einem Monat gemeldet wurden, wird dann die neue Einspeisevergütung für die nächsten Monate berechnet. So sinkt die Einspeisevergütung von Monat zu Monat. Bei der Inbetriebnahme einer PV-Anlage bekommt der Anlagenbetreiber die Einspeisevergütung, die in diesem Monat gilt, für 20 Jahre fest zugeschrieben. So tragen sich PV-Anlagen auch heute noch von ganz allein und sparen obendrauf noch eine gehörige Menge an Stromkosten.

Strompreiserhöhung macht PV-Anlage noch sinnvoller!

Durch die neue Strompreiserhöhung von rund 7,0% durch die Energieversorger für 2019, stellt sich natürlich die Frage, ob eine PV-Anlage für mich auch rentabel sein kann? Eins steht fest, mit jeder Strompreiserhöhung wird eine PV-Anlage noch sinnvoller und wirtschaftlicher. Denn der Strom wird in den nächsten Jahren mit sehr großer Sicherheit noch weiter steigen!

Stellen sie sich einmal vor, dass sie in ihrer Rentenzeit keine Stromkosten mehr zahlen müssten!  Und dadurch jedes Jahr 1.000,-€ oder noch mehr einsparen. Also bei der Aussicht unserer Renten macht eine PV-Anlage zusätzlich Sinn um sich alleine vor den steigenden Kosten zu schützen.

Inbetriebnahme Wohngebäude, Lärmschutzwände und Gebäude nach § 48 Absatz 3 EEG
bis 10 kWp bis 40 kWp bis 100 kWp
01.01.2018  12,20 11,87 10,61
01.02.2018  12,20 11,87 10,61
01.03.2018  12,20 11,87 10,61
01.04.2018  12,20 11,87 10,61
01.05.2018  12,20 11,87 10,61
01.06.2018  12,20 11,87 10,61
01.07.2018  12,20 11,87 10,61
01.08.2018  12,08 11,74 10,50
01.09.2018  11,95 11,62 10,39
01.10.2018  11,83 11,50 10,28
01.11.2018  11,71 11,38 10,17
01.12.2018  11,59 11,27 10,07
01.01.2019  11,47 11,15 9,96
01.02.2019  11,35 11,03 9,47
01.03.2019  11,23 10,92 8,99
01.04.2019  11,11 10,81 8,5
01.05.2019 10,95 10,65 8,38
01.06.2019 10,79 10,50 8,25
01.07.2019 10,64 10,34 8,13
01.08.2019 10,48 10,19 8,01
01.09.2019 10,33 10,04 7,89
01.10.2019 10,18 9,90 7,78
01.11.2019
01.12.2019
Degressionsberechnung nach § 49 EEG 2017 Abs. 3 in Abhängigkeit vom Zubau.

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