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Photovoltaik Förderung

Solarförderung Kreis Unna GSMsolar

Photovoltaik Förderung 2026: Lohnt sich Solar für Sie?

Machen Sie den Kassensturz: Berechnen Sie die Wirtschaftlichkeit Ihrer Solaranlage und erfahren Sie, welche Fördermittel in Bergkamen und NRW aktuell für Sie bereitstehen.

Der Bau einer Photovoltaikanlage ist heute weniger eine Frage der Technik, sondern eine kluge finanzielle Entscheidung. Während die Strompreise volatil bleiben, sichern Sie sich mit einer eigenen Anlage feste Gestehungskosten von oft unter 10 Cent pro kWh. Auf dieser Seite finden Sie alle Werkzeuge, um Ihre persönliche Rendite zu kalkulieren.

Beispielrechnung: Amortisation 2026 (Einfamilienhaus)

Wie schlägt sich eine moderne Anlage im aktuellen Marktumfeld? Hier ein realistisches Beispiel für einen 4-Personen-Haushalt im Kreis Unna:

KennzahlWert (Beispiel)
Anlagengröße10 kWp inkl. 10 kWh Speicher
Investitionca. 16.000 €
Strompreis (Zukauf)30 Cent / kWh
Eigenverbrauchsquoteca. 75 % (mit Speicher)
Jährliche Ersparnisca. 1.500 €
Voraussichtliche Amortisationca. 8 – 10 Jahre

Nach der Amortisationszeit produziert Ihre Anlage noch mindestens 15–20 Jahre fast kostenlosen Strom.

Förderung & Zuschüsse in Bergkamen und NRW (Stand 2026)

Die Förderlandschaft hat sich 2026 stabilisiert. Wir helfen Ihnen, die richtigen Töpfe zu kombinieren:

1. Bundesweite Förderung

  • 0 % Umsatzsteuer
  • Einspeisevergütung (EEG)
  • KfW-Kredit 270

2. Regionale Förderung NRW

  • progres.nrw

3. Lokale Programme

  • Stadt Bergkamen / Stadtwerke

 

Einspeisevergütung für Solarstrom

Wer eine Photovoltaikanlage installiert, kann überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Dafür erhalten Betreiber eine gesetzlich garantierte Vergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren.

Die Höhe der Einspeisevergütung hängt davon ab:

  • wann die Anlage installiert wird

  • wie groß die Anlage ist

  • wie viel Strom eingespeist wird

Diese Einnahmen verbessern die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage erheblich.

0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik

Seit 2023 gilt in Deutschland eine wichtige Steuerregel:

Photovoltaikanlagen für private Wohnhäuser werden mit 0 % Mehrwertsteuer verkauft.

Das bedeutet:

  • keine Mehrwertsteuer auf Module

  • keine Mehrwertsteuer auf Wechselrichter

  • keine Mehrwertsteuer auf Installation

Dadurch reduziert sich die Investition deutlich.

KfW-Kredite für Photovoltaik

Neben Zuschüssen gibt es auch günstige Finanzierungsmöglichkeiten.

Die staatliche Förderbank KfW bietet spezielle Kredite für:

  • Photovoltaikanlagen

  • Batteriespeicher

  • erneuerbare Energien

Diese Kredite haben häufig niedrigere Zinsen als normale Bankdarlehen.

Regionale Förderprogramme

Zusätzlich zu den bundesweiten Regelungen bieten viele Städte und Gemeinden eigene Förderprogramme für Photovoltaikanlagen an.

Diese Förderungen können zum Beispiel beinhalten:

  • Zuschüsse für Stromspeicher

  • Zuschüsse für PV-Anlagen

  • Förderung für Wallboxen

  • Förderprogramme für Wärmepumpen

Die Höhe der Förderung unterscheidet sich je nach Stadt oder Landkreis.

Die Stadt Bergkamen legt regelmäßig das Programm Solar-Dach Bergkamen auf. Oft gibt es hier pauschale Zuschüsse für Neuinstallationen.

Tipp: Wir prüfen für unsere Kunden bei jedem Angebot, ob die lokalen Fördertöpfe der GSW (Kamen/Bönen) oder der Stadtwerke Unna aktuell verfügbar sind.

Warum die Wirtschaftlichkeit jetzt am höchsten ist

Viele warten auf sinkende Preise, doch die Opportunitätskosten (der teure Stromkauf in der Wartezeit) sind meist höher als ein möglicher Preisnachlass. Durch die Kombination aus Speicherlösungen und Sektorenkopplung (Wärmepumpe & E-Mobilität) erreichen unsere Kunden heute Autarkiegrade, die vor wenigen Jahren noch undenkbar waren.

Dank der hohen Sonneneinstrahlung in unserer Region und den aktuellen Strompreisen amortisieren sich die meisten Anlagen nach 8 bis 10 Jahren. Bei Nutzung eines E-Autos oder Speichers verkürzt sich dieser Zeitraum oft deutlich.

Neben der bundesweiten 0% Umsatzsteuer gibt es in NRW Programme wie progres.nrw und zinsgünstige KfW-Kredite für Batteriespeicher.

Nein, für Anlagen auf Wohngebäuden bis 30 kWp ist die Einspeisevergütung in der Regel von der Einkommensteuer befreit. Wir beraten Sie gerne zu den aktuellen steuerlichen Vereinfachungen.