Einspeisevergütung Photovoltaik
Die Einspeisevergütung ist weiterhin eine sehr lukrative Förderung nach dem EEG um Photovoltaikanlagen für Betreiber noch rentabler zu machen und ist ab dem 01.01.2023 wieder erhöht worden.
Seit Februar 2024 wird die Einspeisevergütung für Photovoltaik halbjährlich um 1 Prozent reduziert. PV-Anlagen mit einer Leistung bis 10 kWp erhalten dann Vergütungssätze von 8,11 Cent pro kWh bei Überschuss Einspeisung. Die nächste Reduzierung folgt dann im August auf 8,0 Cent pro kWh.
Photovoltaikanlagen müssen bei dem Marktstammdatenregister.de angemeldet werden. Bei der Inbetriebnahme einer PV-Anlage bekommt der Anlagenbetreiber die Einspeisevergütung, die in diesem Monat gilt für 20 Jahre fest zugeschrieben. So tragen sich PV-Anlagen auch heute noch von ganz allein und sparen obendrauf noch eine gehörige Menge an Stromkosten.
Strompreiserhöhung macht PV-Anlage noch sinnvoller!
Durch die neue Strompreiserhöhung der Energieversorger, stellt sich natürlich die Frage, ob eine PV-Anlage für mich auch rentabel sein kann? Eins steht fest, mit jeder Strompreiserhöhung wird eine PV-Anlage noch sinnvoller und wirtschaftlicher. Denn der Strom wird in den nächsten Jahren mit sehr großer Sicherheit noch weiter steigen!
Datum |
Art der |
bis 10 kWp |
10 bis 40 kWp |
40 bis 100 |
01.01.2023 |
Teileinspeisung |
8,2 c/kWh |
7,1 c/kWh |
5,8 c/kWh |
Volleinspeisung |
13,0 c/kWh |
10,9 c/kWh |
10,9 c/kWh |
|
01.02.2024 |
Teileinspeisung |
8,11 c/kWh |
7,0 c/kWh |
5,7 c/kWh |
Volleinspeisung |
12,9 c/kWh |
10,8 c/kWh |
10,8 c/kWh |
|
ab |
Teileinspeisung |
8,0 c/kWh |
6,9 c/kWh |
5,6 c/kWh |
Volleinspeisung |
12,8 c/kWh |
10,7 c/kWh |
10,7 c/kWh |