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§ 14a EnWG und Solarstrom

Überwachung Solaranlage

§ 14aEnWG und Solarstrom

Der neue § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, regelt die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen. Das Ziel ist die Integration von Geräten wie Wärmepumpen, ElektroautoLadeeinrichtungen und Batteriespeichern in das Stromnetz zu erleichtern und gleichzeitig die Stabilität des Netzes zu gewährleisten.

In Deutschland werden immer mehr Ladesäulen für Elektroautos und Wärmepumpen installiert. Diese Geräte benötigen mehr Strom als die meisten elektrischen Haushaltsgeräte. Dazu kommt noch, dass die meisten Menschen zum gleichen Zeitpunkt diese Geräte benutzen, z.B. zum Laden des Autos. Auf eine zu schnelle Stromerhöhung ist der größte Teil unserer Niederspannungsnetze aktuell allerdings noch nicht ausgelegt. Die Netze müssen daher in einem hohen Tempo optimiert, digitalisiert und ausgebaut werden.

Wo diese Netzoptimierung noch nicht stattgefunden hat, trifft die Bundesnetzagentur aus Sicherheitsgründen diese Vorsorge.

Früher durfte der Netzbetreiber den Anschluss von neuen Wärmepumpen oder privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos, mit dem Verweis auf mögliche Überlastung, ablehnen oder verzögern. Das geht jetzt nicht mehr. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber die Netz Last reduzieren, wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht. Er kann in solchen Fällen den Strombezug durch steuerbare Einrichtungen temporär „dimmen“ bis auf 4,2kW.

14a EnWG: Netzorientierte Steuerung von Verbrauchseinrichtungen

Zielsetzung und Hintergrund

14a EnWG ist eine zentrale Vorschrift, die darauf abzielt, die Stabilität und Sicherheit der Stromnetze in Deutschland zu gewährleisten. Dies ist besonders wichtig angesichts des fortschreitenden Ausbaus erneuerbarer Energien, wie der Photovoltaik, und der zunehmenden Elektrifizierung in Bereichen wie Elektromobilität und Wärmeversorgung.

Die Energiewende führt zu einer dezentraleren und volatileren Stromerzeugung. PV-Anlagen speisen Strom in das Netz ein, der je nach Sonneneinstrahlung schwankt. Gleichzeitig steigt der Strombedarf durch neue Verbraucher wie Elektroautos und Wärmepumpen. Diese Entwicklungen stellen die Stromnetze vor große Herausforderungen. § 14a EnWG soll es den Netzbetreibern ermöglichen, diese Herausforderungen zu bewältigen und die Netzstabilität aufrechtzuerhalten.

 

Kernpunkte von § 14a EnWG

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen: 

Der Paragraph definiert „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ als Geräte, deren Stromverbrauch flexibel gesteuert werden kann. Dazu gehören beispielsweise Ladestationen für Elektroautos, Wärmepumpen, Batteriespeicher und in Zukunft möglicherweise auch andere Geräte. Auch „steuerbare Netzanschlüsse“, wie zum Beispiel Batteriespeicher, können vom Netzbetreiber gesteuert werden.

Befugnisse der Netzbetreiber: 

Netzbetreiber erhalten durch § 14a EnWG die Befugnis, den Stromverbrauch dieser Einrichtungen bei Bedarf zu steuern. Dies kann bedeuten, dass sie den Verbrauch zeitweise reduzieren oder erhöhen, um Netzengpässe zu vermeiden oder die Einspeisung erneuerbarer Energien optimal zu nutzen.

Bedingungen für die Steuerung: 

Die Steuerung durch den Netzbetreiber ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sie darf nur erfolgen, wenn sie für den Netzbetrieb erforderlich ist und die Interessen der Betreiber der Verbrauchseinrichtungen angemessen berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass die Steuerung nicht willkürlich erfolgen darf und die Betroffenen im Vorfeld informiert werden müssen.

Anwendungsbereich: 

Die Regelung gilt für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden. Für bestehende Anlagen können Übergangsregelungen gelten.

14a EnWG und Photovoltaik-Anlagen

Für Photovoltaik-Anlagen ergeben sich durch § 14a EnWG sowohl Chancen als auch Herausforderungen:

 Chancen

Direktvermarktung: 

PV-Anlagenbetreiber können ihren Strom direkt vermarkten und von flexiblen Stromtarifen profitieren. § 14a EnWG kann hier eine Rolle spielen, indem er die Steuerung der Einspeisung ermöglicht, um den Strom dann zu verkaufen, wenn die Preise hoch sind.

Eigenverbrauch optimieren: 

In Verbindung mit § 14a EnWG können Batteriespeicher eine wichtige Rolle spielen, um den Eigenverbrauch von PV-Strom zu optimieren. Der Speicher kann mit überschüssigem Strom aus der PV-Anlage geladen werden und bei Bedarf wieder abgegeben werden.

Netzstabilität: 

PV-Anlagenbetreiber können durch die Bereitstellung von steuerbarer Leistung einen Beitrag zur Netzstabilität leisten und dafür möglicherweise eine Vergütung erhalten.

 

Herausforderungen

Einspeisemanagement: 

§ 14a EnWG ermöglicht es Netzbetreibern, die Einspeisung von Strom aus PV-Anlagen zu steuern, um Netzüberlastungen zu vermeiden. Dies kann insbesondere bei hoher Sonneneinstrahlung und geringem Verbrauch erforderlich sein.

Technische Anforderungen: 

Die Steuerung von PV-Anlagen und Batteriespeichern erfordert eine entsprechende technische Ausstattung und Kommunikation zwischen den verschiedenen Systemen.

 

Bedeutung für die Energiewende

14a EnWG ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende. Er ermöglicht die Integration großer Mengen erneuerbarer Energien in die Stromnetze und trägt dazu bei, die Versorgungssicherheit auch in Zukunft zu gewährleisten. Durch die intelligente Steuerung von Verbrauch und Erzeugung können Netzengpässe vermieden und die Netzkapazität optimal genutzt werden.

 

Weitere Informationen

Die Bundesnetzagentur hat zudem ein umfangreiches Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG durchgeführt. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, die Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen über die Möglichkeiten und Bedingungen der Steuerung zu informieren.

 

Fazit

14a EnWG ist eine komplexe Materie, die für Photovoltaik Anlagenbetreiber sowohl Chancen als auch Herausforderungen birgt. Es ist wichtig, sich mit den Details der Regelung auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Vorteile optimal zu nutzen und mögliche Nachteile zu minimieren.

Weitere Infos unter: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/SteuerbareVBE/start.html