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Photovoltaikanlagen ab 2023

Photovoltaikanlagen ab 2023
  1. Die Ziele des neues EEG ab 01.01.2023

Das neue EEG für 2023 unterstützt den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien. In diesem Jahr werden rund 7 Gigawatt neuer Photovoltaikanlagen Leistung ins Netz gehen, nächstes Jahr sollen es schon 9 Gigawatt sein. Ab 2026 sollen es sogar 22 Gigawatt sein. Es sollen also viele neue Photovoltaikanlagen in Deutschland errichtet werden, rund die Hälfte davon auf Dächern. Die andere Hälfte soll als Freiflächenanlagen aufgebaut werden.

 

  1. Steuerbefreiung für Solaranlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 Kilowatt

Die Einnahmen durch den Verkauf des überschüssigen Solarstroms an die Stadtwerke soll ab 2023 Steuerfrei werden bei Anlagen bis zu 30kWp.

Zudem hat das Bundeskabinett beschlossen, dass Lohnsteuerhilfevereine ihre Mitglieder künftig auch bei der Einkommensteuer beraten dürfen, wenn diese Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp betreiben, die der Ertragssteuerbefreiung unterliegen. Dies hatte bisher das Steuerrecht untersagt.

 

  1. Umsatzsteuer für Solarspeicher und Photovoltaikanlagen entfällt

Ab 2023 wird auch der Erwerb und die Installation einer Photovoltaikanlage von der Umsatzsteuer befreit. Das heißt kein aufwendiger Papierkram mehr.

 

  1. 70% Regel fällt weg

Endlich die Abschaffung der 70-Prozent-Regelung für neue Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt. Für neue Anlagen, die ab 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird auch die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der Modul-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden durften.

 

  1. Die vollständige Streichung der EEG Umlage aus unserem Strompreis.

 

  1. Höhere Förderung

Die Einspeisevergütung wurde am 30.06.2022 erhöht auf 8,2 cent prokWh. Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil über 10 kWp 7,1 Cent pro kWh.

Auch die monatliche Absenkung der Einspeisevergütung wird bis 2024 ausgesetzt.

 

  1. Förderung für Photovoltaik auch im Garten

Zukünftig können Sie auch eine Fördervergütung für Photovoltaikanlagen bis maximal 20 Kilowatt Leistung erhalten, wenn die Module nicht nur auf dem Hausdach, sondern stattdessen im Garten aufgebaut werden. Aber Vorsicht beim Baurecht!