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Neue Anmeldung aller Photovoltaikanlagen im Marktstammdatenregister

Neue Anmeldung aller Photovoltaikanlagen im Marktstammdatenregister

Alles Photovoltaikanlagen müssen im Marktstammdatenregister angemeldet werden!!!

Bisher mussten alles PV-Anlagen bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Das neue Marktstammdatenregister (MaStR) löst seit 02-2019 alle bisherigen Meldewege für PV-Anlagen nach dem Erneuerbare‑Energien‑Gesetz ab.

Das neue MaStR ersetzt das Meldeportal der Bundesnetzagentur und ist seit Februar 2019 freigeschaltet. Das heißt für sie als Photovoltaikbetreiber, dass sie ihre neue oder auch alte Anlage dort neu Anmelden müssen! Sie haben eine Registrierungspflicht!

Frist: Bei Anlagen die vor dem 31.01.2019 gebaut wurde,  haben sie 24 Monate Zeit bis zum 31.01.2021 um ihre Bestandsanlage neu zu registrieren. Bei Neuanlagen haben sie 4-Wochen Zeit.

Ziel: Der Sinn ist, alle ca. zwei Millionen laufenden dezentralen Photovoltaikanlagen in Deutschland aufzulisten.

Batteriespeicher: Vorhandene Batteriespeicher müssen Sie bis zum 31.12.2019 anmelden. Für neue Batteriespeicher gilt die 4-Wochen-Frist.

Bei Verstoß: Sie haben eine Registrierungspflicht!. Wenn Sie Ihre Anlage nicht fristgerecht eintragen, droht  der Verlust Ihrer Vergütung nach dem EEG oder sogar ein Bußgeld.

Registrierungshilfe: www.Marktstammdatenregister.de – Hier erhalten sie alle nötigen Infos zur Anmeldung.